Gerade in technischen Berufen differenzieren sich Mitarbeiter oft in ihrer Leistung. Denn es kommt auf das richtige Zusammenspiel vieler fachlicher, aber auch sozialer Kompetenzen an. Mit einem Arbeitszeugnis kann ein Arbeitgeber die Beurteilung dieses täglich variierenden Dienstverhältnisses auf den Punkt bringen. Jeder angestellte Techniker hat gemäß § 109, GewO Anspruch auf eine verständlich formulierte und wohlwollende Beurteilung seiner erbrachten Leistung, aber auch Ihren freiberuflichen Mitarbeitern sollten Sie die Chance auf ein Arbeitszeugnis einräumen.
Techniker wie der Architekt, der Bauingenieur oder der Tontechniker arbeiten oft über einen längeren Zeitraum, an großen Projekten in einem größeren Team. Diese einzelnen Projekte sind oft namhaft und anhand von Arbeitsmappen leicht zu präsentieren. Allerdings interessiert auch hier wie in allen anderen Berufen den neuen Arbeitgeber mehr die individuelle Arbeitseinstellung. Und genau diese wird in einem "qualifizierten Arbeitszeugnis" besonders ausführlich geschildert.
In Deutschland ist vom "einfachen Arbeitszeugnis" das "qualifizierte Arbeitszeugnis" zu unterscheiden, wobei der oben genannte Anspruch auf beide Arten besteht. Je nach Bedarf kann der Arbeitnehmer entscheiden, welches Zeugnis er von seinem Arbeitgeber verlangen möchte. Das "qualifizierte Arbeitszeugnis" enthält im Gegensatz zum „einfachen Arbeitszeugnis“ zusätzlich eine Zusammenfassung der ausgeführten Tätigkeiten und geht auch auf das zwischenmenschliche Verhalten genauer ein.
Gerade in den äußerst begehrten Berufen des Architekten oder Mediengestalters ist es wichtig bei dem neuen Arbeitgeber einen positiven Eindruck schon mit der Bewerbung zu hinterlassen. Es erklärt sich von selbst, dass eine schriftliche Bestätigung über Eigenschaften wie Zielstrebigkeit, Pünktlichkeit, Genauigkeit und Teamfähigkeit an dieser Stelle nur von Vorteil ist.
Bei Projektarbeiten muss im Regelfall eine Frist eingehalten werden, bis zu dieser alle Angestellten ihre Arbeiten fertigstellen müssen. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass die Teamkollegen sich aufeinander verlassen können und sich gut ergänzen. Deshalb legen zukünftige Arbeitgeber in Technikberufen, zu denen auch die Bauzeichner und die Drucker gehören, besonderen Wert auf eine aussagekräftige Beurteilung des vorherigen Unternehmens.
Neben den technischen Fähigkeiten sind in dieser Berufsgruppe auch meistens kommunikative Fähigkeiten gefragt. Von Arbeitnehmern technischer Berufe werden durchaus Präsentationen über einzelne Auftragsetappen oder die Teilnahme an Meetings mit Bauherrn und Investoren verlangt. Ein Arbeitszeugnis kann dem zukünftigen Unternehmen schnell einen Eindruck über solche Kompetenzen des Bewerbers verschaffen, weshalb ein Arbeitgeber seinen Ex-Angestellten auf keinen Fall abwerten darf.
Waren Sie mit einem Mitarbeiter besonders zufrieden, sollten Sie das auch auf jeden Fall seinen neuen Arbeitgeber wissen lassen. Mit diesen Muster-Vorlagen geben Sie Ihren Mitarbeitern rechtssicher die passende Beurteilung mit auf den Weg.