Lizenzverträge

Mithilfe einen Lizenzvertrages regeln Sie die Nutzungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke, Patente oder eingetragene Marken. Dabei können diese Nutzungsrechte einen ganz unterschiedlichen Umfang haben, der vertraglich genau festgelegt werden sollte. Lizenzverträge für die unterschiedlichsten Bedürfnisse hier als Muster herunterladen. Vorlagen downloaden, editieren und ausdrucken!

Lizenzverträge für urheberrechtlich geschützte Inhalt

Wie urheberrechtliche Lizenzverträge auszusehen haben, ist in Paragraph 31 Urhebergesetz (UrhG) geregelt. Darin wird festgelegt, dass der Urheber eines Werkes (also etwa eines Bildes, einer Komposition oder eines Buches) einem Dritten die Nutzung seines Werkes per Lizenzvertrag einräumen kann. Es wird also nicht – wir vielfach fälschlich angenommen – das Urheberrecht an sich übertragen. Dieses verbleibt beim Urheber und wird im Todesfall vererbt. Diese Vererbbarkeit des Urheberrechts ist in Paragraph 28 UrhG gesetzlich festgelegt. Gibt es kein Testament, so erhält der gesetzliche Erbe das Urheberrecht. Der gesetzliche oder testamentarische Erbe tritt dann auch in die Lizenzverträge des Urhebers ein. Allerdings gilt das Urheberrecht zeitlich nicht unbegrenzt! Siebzig Jahre nach dem Tod des Urheber erlischt laut Paragraph 64 UrhG das Urheberrecht.

Inhaltliche Ausgestaltung von Urheber Lizenzen

Lizenzverträge für ein Urheberrecht können in der Verwertung und/ oder der Nutzung des Werkes bestehen. Inhaltlich kann das Nutzungsrecht frei ausgestaltet werden. So kann es zeitlich beschränkt werden oder auch einer räumlichen Beschränkung unterliegen. Die Vertragsparteien des Lizenzvertrages können dies untereinander vereinbaren. Darf das Werk etwa nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden, etwa für die Illustration eines Buchtitels, dann kann das so im Vertrag festgeschrieben werden.

Ein wichtiger Vertragspunkt wäre auch die Frage, ob es sich um eine sogenannte ausschließliche Lizenz handeln soll oder ob das Werk auch noch von anderen Lizenznehmern genutzt werden darf. Eine einfache Lizenz besagt also, dass kein Anspruch auf ausschließliche Nutzung besteht. Wird dagegen die ausschließliche Lizenz vereinbart, so darf für die Dauer des Vertrages in der Regel auch der Urheber selbst das Werk nicht mehr nutzen, es sei denn der Lizenznehmer stimmt zu.

Im Rahmen des Lizenzvertrages sollte in diesem Zusammenhang auch geklärt werden, ob ggf. Unterlizenzen erteilt werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat die Frage geklärt, ob nach Wegfall der Hauptlizenz (etwa durch Insolvenz des Hauptlizenznehmers) auch die Unterlizenzen wegfallen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Schicksal der Unterlizenzen nicht zwangsläufig mit dem der Hauptlizenz verknüpft sind (Az. I ZR 24/11). Wer als Urheber dem Lizenznehmer also das Recht zur Unterlizenz erteilt, sollte dies beachten und sich ggf. ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten.

Lizenzverträge für Patente und Marken

Vom Urheberrecht zu unterscheiden ist das Patentrecht, welches ebenfalls durch Lizenzen an Dritte übertragen werden kann. Ein Patent muss zunächst beim beim Deutschen Patent- und Markenamt oder Europäischen Patentamt angemeldet werden, während das Urheberrecht mit dem Entstehung des Werks entsteht. Durch ein Patent können technische Erfindungen und Ideen geschützt werden. Ein Patentrecht kann durch entsprechende Lizenzverträge auf Dritte zur Verwertung übertragen werden. Der Patentschutz ist in den meisten Ländern auf 20 Jahre beschränkt, gerechnet vom Tag der Anmeldung.

Auch eine Marke genießt einen besonderen Schutz. Als Marke bezeichnet man die Kennzeichnung bestimmter Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens. Es gibt Wortmarken oder Bildmarken sowie die Verbindung von Wort- und Bildmarken. Auch die Marke kann per Lizenzvertrag zur Nutzung an andere Unternehmer übertragen werden. Der Markenschutz läuft über die Eintragung ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr kann die Marke unbegrenzt verlängert werden. Wird eine entsprechende Verlängerung nicht beantragt, dann läuft der Schutz nach 10 Jahren aus und die Marke wird gelöscht. Sowohl die Marke als auch das Patent kann auch verkauft werden, im Gegensatz zum Urheberrecht.

Vergütung im Lizenzvertrag regeln

Für die Nutzung der Lizenz wird in der Regel eine Vergütung vereinbart. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten. So kann man beispielsweise eine Pauschalvergütung für das Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit vereinbaren. Je nach Gegenstand der Lizenz kommt auch eine umsatzabhängige oder an den Gewinn gekoppelte Vergütung in Betracht. Wichtig ist es, im Lizenzvertrag eine eindeutige Regelung zu treffen. Je nach Fallgestaltung bietet sich auch eine Mindestlizenzgebühr an, die unabhängig vom Erfolg des Geschäftsmodells des Lizenznehmers zu bezahlen ist. Auch ein Zahlungstermin für die Zahlung der Lizenzgebühr sollte vertraglich festgelegt werden.