Dies trifft auf Arbeitnehmer zu, die einen oder mehrere Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben. Oder aber Arbeitnehmer, die neben ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte über 410 Euro hatten. Beispiel hierfür sind Einkünfte aus Vermietungen. Auch Multi-Jobber sind in der Pflicht. Gleiches gilt für Selbstständige und Freiberufler und Rentner mit 2017 erzielten Einkünften über 8004 Euro als Ledige (16008 Euro als Verheiratete). Ebenfalls bis Ende Mai müssen diejenigen die ausgefüllten Steuervordrucke abgeben, die Lohnersatzleistungen, also etwa Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld, erhalten.
Darunter fällt auch der Bezug von Elterngeld. Bei der Abgabepflicht spielt die gewählte Steuerklasse eine Rolle. Ehepaare, bei denen ein Partner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6 hatte, müssen ebenfalls diesen Termin einhalten. Wenn Sie allerdings einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember. Die Frist zu Ende Mai gilt jedoch eben nicht für alle Arbeitnehmer! Denn alle anderen können freiwillig eine Steuererklärung bei der Finanzbehörde einreichen und haben hierfür bis zu vier Jahre Zeit. Das heißt, auch eine rückwirkende Steuererklärung kann sich durchaus lohnen!
Wer muss welche Steuerformulare 2017 ausfüllen
Für die Steuererklärung mit Stichtag 2018 sind unterschiedliche Steuervordrucke notwendig. Die Steuererklärung für das Finanzamt muss aber nicht zwangsweise stressig werden. Formblitz hilft Ihnen dabei, die Einkommenssteuererklärung möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Beginnen Sie zunächst mit der Beschaffung aller notwendigen Steuerformulare.
Natürlich kann man sich hierfür auf den Weg machen, um die Steuerformulare direkt vom Finanzamt zu erhalten. Aber Sie müssen nicht extra im Amtsgebäude vorbeischauen, um alle notwendigen Steuervordrucke zu beschaffen. Viel einfacher und zeitsparender ist natürlich der Download der benötigten Finanzamt Formulare. Bei Formblitz finden Sie alle Finanzamt Formulare zur Steuererklärung zum Herunterladen und Ausdrucken im gängigen PDF Format.
Denn alle nötigen Formulare sind als Vordrucke fürs Finanzamt erhältlich. Sie können natürlich auch sämtliche Bögen digital am Rechner bearbeiten und ausfüllen. Darüber hinaus sind die Vordrucke komplett kostenlos und enthalten Rechenfunktionen und Hinweistexte, die Ihnen beim Ausfüllen der Steuerformulare helfen.
Die Einkommenssteuererklärung gelingt so im Handumdrehen. Darüber hinaus erspart Ihnen diese Lösung lästige Wege zum Finanzamt, um die Vordrucke zu beschaffen. Die Steuererklärungsformulare zum Download akzeptiert selbstverständlich jedes Finanzamt.
Die wichtigsten Steuervordrucke für Sie im Überblick
Die Anlage N muss jeder Angestellte, der eine Steuererklärung macht, abgeben. Zusammenveranlagte müssen dieses Formular zweimal abgeben. Hier machen Sie Angaben zu Ihrem Einkommen, das Sie von der Lohnsteuerbescheinigung ermitteln. Anlage N ist somit die Basis für die Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens. Auch Werbungskosten können in der Anlage N geltend gemacht werden.
Die Anlage S der Steuererklärung ist immer dann verpflichtend, wenn man seine Einkünfte durch selbstständige Arbeit erwirtschaftet hat. Die Anlage Kind müssen Sie ausfüllen, wenn Sie die für Eltern vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen erhalten möchten. Also beispielsweise Freibeträge für Kinder, Abzug von Kinderbetreuungskosten oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Haben Sie ausländische Einkünfte zu versteuern, ist für Sie die Anlage AUS von Bedeutung. Die Anlage AUS ist auch bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen einzureichen. Als gewerblich Selbständiger erzielen Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Diese sind zu versteuern. Deshalb müssen Sie die Anlage G Ihrer Steuererklärung hinzufügen. Hier sind Gewinne (oder Verluste) einzutragen.
In diesen Fällen müssen Sie die Anlage Unterhalt, Anlage G bzw. Anlage V 2017 einreichen
Sie haben einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsene Kinder), den Ex-Ehepartner oder die Mutter Ihres unehelichen Kindes finanziell unterstützt, weil diese kein oder nur ein geringes Einkommen haben? Dann ist für Sie die Anlage Unterhalt wichtig. Die Anlage V ist auszufüllen, wenn Sie Einnahmen aus Vermietung und/oder Verpachtung aufzuweisen haben. Hier geben Sie auch die Werbungskosten aus Vermietungskosten an. Auch Rentner sind zur Steuererklärung verpflichtet. Nur in Ausnahmefällen sind sie von ihr befreit. Komplett befreit sind lediglich Rentner, die ausschließlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von bis zu 1.225 Euro monatlich erhalten. Die Rentenbezüge sind in der Anlage R einzutragen. Aber auch Leistungen aus anderen Altersversorgungsverträgen können hier eingetragen werden.