Spendenbescheinigungen

Gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie Spenden steuerlich geltend machen. Der Fiskus unterscheidet zwischen Spenden über Geld- oder Sachzuwendungen ebenso wie zwischen dem Empfänger einer Spende. Mit diesen Spendenbescheinigungen spenden Sie richtig. Das Formular Spendenbescheinigung Verein können Sie nutzen, wenn es um die Mitgliedsbeiträge geht. Einfach die Bestätigung über Geldzuwendungen herunterladen, ausfüllen und dann beim Finanzamt einreichen!

Spendenbescheinigungen für Zuwendungen an den Verein

Vereine sind nicht nur auf das Engagement ihrer Mitglieder und Sympathisanten angewiesen, sondern auch auf materielle Mittel. Damit der Verein funktioniert, ist jede Spende an den Verein willkommen. Vom Kleinstbetrag bis hin zur Großspende wird sich kein Kassenwart gegen zusätzliches Geld wehren.

Auch Sachspenden sind immer gern gesehen. Ob ein Satz neuer Trikots für den Fußballverein, Musikinstrumente für den Spielmannszug des Karnevalsverein oder eine Bierzeltgarnitur für den Heimatverein – ohne neue Sachmittel ist das Vereinsleben nur halb so gesellig.

Wann brauche ich eine Spendenbescheinigung?

Spenden an den Verein kommen in der Regel von Herzen. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass sich mit einer Spende steuerliche Vorteile erzielen lassen. Spender, die sich eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen lassen, können entsprechende Beträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Absetzbar sind nicht nur außerordentliche, einmalige Zuwendungen, sondern auch Mitgliedsbeiträge oder eine Sachspende.

Der Nachweis der Spende hängt von der Höhe der Zuwendung ab. Bis zu einer Spendensumme von 200 Euro verzichtet das Finanzamt auf eine detaillierte Bescheinigung. Jeder Betrag, der darüber liegt, muss durch den Aussteller quittiert werden. Kann der Spender keine Zuwendungsbescheinigung vorlegen, wird der Fiskus die Spende nicht steuermindernd anerkennen.
 

Welche Angaben gehören in Spendenquittungen?

In einer Spendenquittung sind bestimmte Angaben verpflichtend. Stammdaten des Spenders müssen ebenso enthalten sein wie die Daten des Empfängers. Im Fall einer Geldzuwendung ist der gespendete Betrag einzutragen – als Zahlenwert und ausformuliert. Auf den Formularen der Behörden dürfen Kreuze an den Stellen nicht fehlen, an denen der Verein bestätigt, dass die Voraussetzungen von seienr Seite erfüllt sind.

In einer Spendenbescheinigung über eine Sachzuwendung muss neben den Pflichtangaben zu Name und Adresse der Beteiligten zudem die Sache beschrieben und deren Wert beziffert werden. Durch eine Unterschrift unter die Quittung bestätigt der Vertreter des Vereins die Korrektheit der gemachten Angaben.

Vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen stehen hier zum Download bereit. Sämtliche Muster und Formulare in den verschiedenen Ausprägungen sind kostenlos.