Kleinunternehmerregelung
Gemäß der Kleinunternehmerregelung sind Unternehmen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird, nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher darf die Umsatzsteuer auf den gestellten Rechnungen nicht ausgewiesen werden und die Vorsteuer auf Eingangsrechnungen nicht abgezogen werden. Die Regelung dient der Vereinfachung der Steuererhebung. Dies ist eine von vielen Formblitz Rechnungen.