Besonderheiten des Midi-Job-Vertrages
Der Midijob ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Das unterscheidet ihn vom Minijob. Im Gegensatz zum Minijob, bei dem der Arbeitnehmer nicht rundum sozialversichert ist, fällt die Lohnsteuer beim Midijob nur in bestimmten Fällen an. Hier ist ausschlaggebend welcher Steuerklasse der Arbeitnehmer angehört und ob er den Job Hauptberuflich oder Nebenberuflich ausübt. In den Steuerklassen 1 bis 4 muss grundsätzlich keine Lohnsteuer gezahlt werden. In den Steuerklassen 5 und 6 hingegen schon. Durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber, können sich Minijober von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen. Liegen mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vor, müssen sie insgesamt in der Gleitzone liegen. Gerät der Arbeitnehmer mit seinen Beschäftigungsverhältnissen über die Grenze, dann wird die normale Beitragsberechnung angewandt.
Wie hoch sind die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge?
Für die Berechnung des tatsächlichen Arbeitsentgelts nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge gilt beim Midijob die Gleitzonenformel. Sie ist in § 163 Absatz 10 SGB VI geregelt und lautet vereinfacht wie folgt: F x 450 + (2,125 – 1,125 x F) x (AE – 450). Der Wert der sich aus dieser Arbeitsentgelt Formel ergibt, ist das Gleitzonenentgelt. AE ist das tatsächliche Arbeitsentgelt und F ist ein Faktor der vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt und jedes Jahr neu festgelegt wird. Für das Jahr 2015 beträgt der Faktor F 0,7585. Das Gleitzonenentgelt ist der Lohn der der Berechnung der Sozialabgaben zugrunde gelegt wird. Von dem Gleitzonenentgelt werden also die ca. 14,6 Prozent der Krankenversicherung, ca. 2,35 Prozent Pflegeversicherung, ca. 18,7 Prozent Rentenversicherung und die 3 Prozent Arbeitslosenversicherung berechnet. Die prozentuale Höhe der Abgaben können nur ungefähr angegeben werden, weil sich zum Beispiel die Höhe Pflegeversicherung danach richtet, ob der Arbeitnehmer Kinder hat oder nicht. So sind bei Kinderlosen nicht 2,35 % sondern 2,6 Prozent abzuziehen. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils unterschiedliche hohe Anteile.
Urlaub, Gratifikation & Kündigung im Midijob
Der Arbeitnehmer im Midijob muss anteilig die so viele Steuern bezahlen, wie ein Arbeitnehmer mit einem höheren Arbeitsentgelt. Der Vorteil besteht in den verhältnismäßig geringeren Sozialabgaben, die dennoch zu vollen Ansprüchen führen. Hat etwa zum Zeitpunkt einer Kündigung der Mitarbeiter mindestens 12 Monate gearbeitet, kann er Arbeitslosengeld beanspruchen. Für einen Mitarbeiter im Midijob sind die gleichen gesetzlichen Regelungen gültig, wie für Vollbeschäftigte. Der Schutz im Arbeitsrecht ist also nicht vom Einkommen abhängig.
Die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz und zum Datenschutz gelten auch im Midijob. Das gilt übrigens auch für Minijobs. Auch in Bezug auf Urlaub und Gratifikationen muss im Midijob eine Gleichbehandlung erfolgen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass ein Midijobber gleich viele Urlaubstage erhält, wie ein Mitarbeiter in Vollzeit. Laut Bundesurlaubsgesetz kann bei entsprechend weniger Wochenarbeitstagen, der Urlaub anteilig gekürzt werden. Wird Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bezahlt, müssen Arbeitgeber auf die Grenzen für das monatliche Einkommen achten. Bei der Berechnung des Arbeitsentgelts in der Gleitzone kann auf das regelmäßige Arbeitsentgelt abgestellt werden. Einmalige Sonderzahlungen sind daher unschädlich, solange im Durchschnitt die Grenze nicht überschritten wird.
Inhalt: Arbeitsvertrag Midijob
- Rechtlicher Rahmen, Arbeitsort und Probezeit
Eine Probezeit muss vertraglich vereinbart werden. Fehlt diese Vereinbarung so gelten sofort die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen.
- Tätigkeit
Beschreiben Sie im Arbeitsvertrag Midi-Job ausführlich, welche Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat.
- Arbeitsvergütung
Denken Sie an die Entgeltgrenzen der Gleitzone. Der Arbeitsvertrag muss sich auf das Bruttogehalt beziehen.
- Arbeitszeit
Da der Arbeitnehmer in der Regel nicht Vollzeit tätig ist, bedarf es einer besonderen Regelung.
- Urlaub
Wie ein "normaler" Arbeitnehmer hat auch der Beschäftigte in der Midi-Zone einen Anspruch nach Bundesurlaubsgesetz.
- Kündigung
Achtung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die gleichen Kündigungsfristen haben.
- Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
Eine eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag Midijob verhindert Streit.
- Zusätzliche Vereinbarungen
Hier können Sie individuelle Vereinbarungen einfügen, beispielsweise zur Frage von Arbeitskleidung.
- Schlussbestimmungen
Der Midijob ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, in der Rentenversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Das unterscheidet ihn vom Minijob. Im Gegensatz zum Minijob, bei dem der Arbeitnehmer nicht rundum sozialversichert ist, fällt die Lohnsteuer beim Midijob nur in bestimmten Fällen an. Hier ist ausschlaggebend welcher Steuerklasse der Arbeitnehmer angehört und ob er den Job Hauptberuflich oder Nebenberuflich ausübt. In den Steuerklassen 1 bis 4 muss grundsätzlich keine Lohnsteuer gezahlt werden. In den Steuerklassen 5 und 6 hingegen schon. Durch einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber, können sich Minijober von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen. Liegen mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vor, müssen sie insgesamt in der Gleitzone liegen. Der Arbeitnehmer darf also nicht mehr als 850 Euro betragen. Gerät der Arbeitnehmer mit seinen Beschäftigungsverhältnissen über die 850 Euro Grenze, dann wird die normale Beitragsberechnung angewandt.